Immobiliencode - Kľúč RK s. r. o.

Immobiliencode

Die Immobilienagentur KĽúč RK, s.r.o. ist ein aktives Mitglied der REALITNÁ ÚNIA SLOVENSKEJ REPUBLIKY. Wir bieten Ihnen unseren Immobilienkodex an, dem wir folgen, und nach dem auch unsere Makler arbeiten.

PREAMBÜLE

Der Immobilienkodex stellt eine Zusammenfassung der grundlegenden Werte, Prinzipien, Verhaltensregeln, Rechte und Pflichten der Mitglieder der REALITNÁ ÚNIA SLOVENSKEJ REPUBLIKY dar.

  1. Kapitel REALITNÁ ÚNIA SLOVENSKEJ REPUBLIKY (1) REALITNÁ ÚNIA SLOVENSKEJ REPUBLIKY, auch als "Union" bezeichnet, ist eine Organisation, die Personen vereint, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind. (2) Das Ziel der Union ist es, gegenseitige Zusammenarbeit aufzubauen, das Bewusstsein und das fachliche Niveau der Mitglieder zu steigern, zur Verbesserung des Geschäftsumfelds beizutragen, Verbraucher zu schützen, die Mitglieder der Union zu vertreten und ihre Meinungen und Standpunkte vor dem Gesetzgebenden Körper, staatlichen Verwaltungsbehörden, territorialen und interessensbezogenen Selbstverwaltungsorganen sowie anderen Einheiten zu vertreten. (3) Die Mitgliedschaft in der Union ist freiwillig. Mitglied kann eine natürliche oder juristische Person sein, die bestimmte Bedingungen erfüllt. Die Bedingungen und die Art und Weise der Begründung, Beendigung der Mitgliedschaft, Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern werden durch interne Vorschriften der Union festgelegt. (4) Das Symbol der Union ist das Emblem. Jedes Mitglied der Union ist berechtigt, das Emblem der Union zu verwenden. Einzelheiten werden durch interne Vorschriften geregelt.

 

  1. Kapitel GRUNDLEGENDE PRINZIPIEN

Artikel 1 Allgemeine Grundsätze und Pflichten des Mitglieds

(1) Das Mitglied handelt bei der Ausübung seiner Tätigkeiten ehrlich, in Übereinstimmung mit guten Sitten und einem ehrlichen Geschäftsverkehr. Das Mitglied tritt immer in eigenem Namen oder im Namen des Handelsunternehmens auf, das es vertritt. Die Dienstleistungen werden stets fachmännisch, gewissenhaft und verantwortungsbewusst erbracht.

(2) Das Mitglied muss sich stets so verhalten, dass es das Vertrauen des Kunden und derjenigen, mit denen es in Kontakt tritt, gewährleistet.

(3) Das Mitglied ist Experte auf dem Gebiet, auf dem es tätig ist, und erweitert ständig sein Fachwissen.

(4) Bei der Erbringung von Dienstleistungen achtet das Mitglied stets darauf, die Ziele der Kunden zu erreichen und stellt die Interessen der Kunden über die eigenen Interessen.

(5) Das Mitglied erbringt Dienstleistungen in Bereichen, in denen es fachlich dazu in der Lage ist und für die es gesetzlich erforderliche Berechtigungen hat. In Fällen, die über seine berufliche Qualifikation hinausgehen, verpflichtet sich das Mitglied, die Einzelheiten der Lösung des Geschäftsfalls mit einem Fachmann zu konsultieren oder einen Fachmann direkt zur Lösung des Falls hinzuzuziehen.

(6) Das Mitglied tritt und handelt stets so, dass der gute Ruf der Union erhalten bleibt.

(7) Das Mitglied verhält sich bei der Ausübung seiner Tätigkeit stets so, dass sein Handeln keinem anderen Mitglied der Union Schaden zufügt.

(8) Das Mitglied ist verpflichtet, die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik, die Satzung und die internen Vorschriften der Union zu respektieren.

(9) Wenn das Mitglied der Union eine juristische Person ist, ist ihr Vertreter verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die Personen, die in ihrem Namen handeln, Anstand, Fachwissen, Professionalität und andere Grundsätze, auf denen die Union basiert, einhalten.

Artikel 2 Pflichten des Mitglieds gegenüber dem Kunden

(1) Das Mitglied bemüht sich nach besten Kräften, dem Kunden erstklassige Dienstleistungen durch seine Fachkenntnisse und seinen Ansatz zu bieten.

(2) Das Mitglied liefert dem Kunden nur Informationen, die wahr, genau und aktuell sind.

(3) Das Mitglied muss bei der Ausübung seiner Tätigkeit angemessene Diskretion wahren. Es muss das Berufsgeheimnis respektieren, insbesondere darf es keine vertraulichen Informationen offenlegen, die es von seinem Kunden, einem kooperierenden Mitglied der Union, einem Partner oder einem Arbeitgeber, sowohl aktuellen als auch ehemaligen, erhalten hat, oder diese Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung zum Nachteil des Kunden verwenden.

(4) Das Mitglied wendet einen höflichen, korrekten und unparteiischen Ansatz gegenüber allen Kunden an. Im Falle eines Konflikts sucht es für den Kunden (oder die Kunden) die geeignetste Lösung durch Versöhnung.

(5) Das Mitglied ist außerdem verpflichtet:

(a) den Kunden über den Umfang der erbrachten Dienstleistungen und die damit verbundene Vergütung (Provision) zu informieren, (b) den Kunden laufend über die Entwicklung des ihm anvertrauten Falls zu informieren, (c) den Kunden unverzüglich über alle wichtigen Maßnahmen zu informieren und ihn über wesentliche Dokumente zu unterrichten, die im Zusammenhang mit seinem Geschäftsfall empfangen oder versandt werden, (d) Kundenanfragen zeitnah zu beantworten, (e) sorgfältig mit Dokumenten, Schriftstücken und Gegenständen umzugehen, die ihm anvertraut wurden, sie vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Zerstörung zu schützen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen, (f) die persönlichen Daten des Kunden vor Missbrauch, Verlust oder Diebstahl zu schützen.

(6) Falls das Mitglied eine Anzahlung vom Kunden für seine Vergütung (Provision) erhält, ist es verpflichtet, diese nur für die Realisierung des betreffenden Geschäftsfalls zu verwenden, für den die Anzahlung geleistet wurde.

(7) Falls das Mitglied Geldmittel vom Kunden erhält, die keine Vergütung für bereits erbratene Beratungsleistungen, Vermittlungsdienste oder gelieferte Waren darstellen, ist es verpflichtet, diese Geldmittel sorgfältig zu verwahren, sie nicht entgegen dem vereinbarten Zweck zu verwenden und sie getrennt von seinem eigenen Vermögen zu führen. Nach Abschluss jedes Geschäftsfalls ist das Mitglied verpflichtet, dem Kunden seine Vergütung ordnungsgemäß abzurechnen.

(8) Wenn der Kunde eine Beschwerde bezüglich der erbrachten Dienstleistung oder Zahlung erhebt, ist das Mitglied verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zu bearbeiten. Ist die Beschwerde berechtigt, ist das Mitglied verpflichtet, sofort eine Korrektur vorzunehmen, den ungünstigen Zustand zu beheben oder dem Kunden gegebenenfalls einen angemessenen Rabatt auf den Preis der Dienstleistung zu gewähren. Ist die Beschwerde unberechtigt, ist das Mitglied verpflichtet, dem Kunden schriftlich die Gründe mitzuteilen, aus denen es die Beschwerde als unbegründet bewertet hat.

 

III. Kapitel ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN MITGLIEDERN

Artikel 1 Grundsätze der Zusammenarbeit

(1) Die Mitglieder der Union verhalten sich untereinander unter allen Umständen korrekt und höflich.

(2) Die Mitglieder bevorzugen die Zusammenarbeit untereinander gegenüber der Zusammenarbeit mit Dritten (Nichtmitgliedern der Union).

(3) Die Mitglieder bemühen sich nach besten Kräften, eventuellen Meinungsverschiedenheiten, Konflikten oder Missverständnissen zwischen sich, ihren Kunden oder deren Vertretern vorzubeugen.

(4) Jedes Mitglied ist verpflichtet, jegliche Handlungen zu unterlassen, die darauf abzielen oder zur Folge haben könnten, dass ein Kunde einem anderen Mitglied der Union den Auftrag entzieht oder von der Zusammenarbeit mit einem anderen Mitglied der Union abgehalten wird.

(5) Nähere Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Union werden in den internen Vorschriften der Union festgelegt.

IV Kapitel SONSTIGE UND ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

(1) Die internen Vorschriften legen disziplinarische Verfehlungen, Sanktionen und das Verfahren zur Durchführung disziplinarischer Maßnahmen fest.

(2) Der Kodex ist eine interne Vorschrift der Union. Die internen Vorschriften der Union sind für alle Mitglieder der Union verbindlich. Die Union behält sich das Recht vor, diesen Kodex durch Erlass eines neuen Kodex oder interner Vorschriften zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben, insbesondere aufgrund von Änderungen des gesetzlichen, wirtschaftlichen, geschäftlichen, technischen Umfelds oder der Bedürfnisse der Mitglieder der Union. Die Union ist berechtigt, einzelne Teile dieses Kodex durch interne Vorschriften umzusetzen, die von der Union-Präsidentschaft erlassen werden, wie Richtlinien und Beschlüsse. Eine neue Fassung des Kodex oder eine interne Vorschrift tritt nicht rückwirkend in Kraft. Sofern in der internen Vorschrift nichts anderes angegeben ist, tritt die interne Vorschrift am Tag ihrer Veröffentlichung (Veröffentlichung auf der Website der Union - www.realitnaunia.sk) in Kraft und wird an diesem Tag für alle Mitglieder der Union verbindlich.

(3) Wenn ein Mitglied mit der Änderung des Kodex oder einer internen Vorschrift der Union nicht einverstanden ist, ist es berechtigt, seinen Widerspruch durch schriftliche Mitteilung an die folgende Adresse zum Ausdruck zu bringen: REALITNÁ ÚNIA SLOVENSKEJ REPUBLIKY, mit Sitz in: Májkova 3, 81107 Bratislava, innerhalb von 15 Kalendertagen ab dem Inkrafttreten (neu oder geändert) des Kodex oder der Richtlinie. Wenn das Mitglied innerhalb dieser Frist seinen Widerspruch äußert, erlischt die Mitgliedschaft des Mitglieds in der Union mit der Zustellung seiner Mitteilung an die Union, einschließlich aller Rechte und Vorteile, die mit der Mitgliedschaft in der Union verbunden sind.

(4) Dieser Kodex tritt am 1.6.2014 in Kraft und wird wirksam.